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Rückforderung von Bezügen: Die Verfahrensabläufe

Wie entwickelt sich der Streit um eine Rückforderung von Bezügebestandteilen?

Überzahlungen werden oft eher zufällig entdeckt.
Nehmen wir an, dass die für die Anweisung zuständige Stelle eine Änderung des Reisekostenrechts erst nach Monaten wahrnimmt. Dies ist angesichts der Hektik des Gesetzgebers keine unrealistische Vorstellung, weil Gesetzesänderungen oft nur langsam zur Verwaltung durchdringen. Nun stolpert man darüber, dass man in den vergangenen Monaten einigen Beamten zu viel ausgezahlt hat. Man wird die Beträge zurück verlangen wollen.

Zunächst wird der Dienstherr dem Beamten das Problem darlegen und ihm die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen. Die Vorgehensweise ist unterschiedlich: mal kommt ein freundliches Schreiben, im anderen Fall ein barscher Telefonanruf. Manchmal wird allerdings auch kommentarlos ein Teil der Bezüge einbehalten ...

Die Anhörung / Gewährung rechtlichen Gehörs

Gehen wir ausnahmsweise davon aus, das alles ordnungsgemäß abläuft.
Dann ist dies das Stadium der Anhörung.
Man wird Sie anschreiben und Ihnen eine angemessene Frist zur Stellungnahme einräumen, innerhalb derer Sie alles vortragen können, was Ihnen wichtig erscheint.

Bitte gehen Sie davon aus, dass Anwälte durchaus berechtigte Gründe dafür ins Feld führen können, dass im Einzelfall nicht immer alles vorgetragen werden sollte, was den Mandanten bewegt.
Aber ein Anwalt kommt vielleicht in diesem Stadium noch gar nicht ins Spiel, weil nicht immer gewährleistet ist, dass Rechtsschutzversicherer bereits in diesem Stadium einen Versicherungsfall erkennen und Kostenschutz zusagen.
Wir raten Ihnen, das vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu klären.

Der Rückforderungsbescheid

Früher oder später ergeht dann ein schriftlicher Rückforderungsbescheid, der eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sollte. Der Zugang des Rückforderungsbescheids setzt die Widerspruchsfrist von einem Monat in Gang.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Behörde die Überzahlung schuldhaft (mit-) verursacht hat. Aber verlassen Sie sich nicht allein auf Ihr (subjektives) Urteil darüber, denn hier hat die Behörde viele Spielräume.
Und erwägen Sie, ob Sie jetzt einen Anwalt / eine Anwältin einschalten wollen. Sind Sie rechtsschutzversichert, dann sollten Sie jetzt eine Kostenzusage Ihrer Versicherung erhalten können.
Dann beginnt die Suche nach einem Anwalt. Wir raten dazu, bei Rechtsanwaltskammern oder bei der örtlichen Zweigstelle des Deutschen Anwaltvereins (bzw. in deren Internetauftritten) nach Anwälten zu suchen, zu deren Arbeitsschwerpunkten das Beamtenrecht gehört.
Sollten Sie von einer Gewerkschaft Rechtsschutz erhalten wollen, so fragen Sie bitte vorsorglich nach, ob das Prinzip der freien Anwaltswahl gewährleistet ist. Das ist nicht immer so.

Widerspruch und Klage

Der Rückforderungsbescheid kann mit einem Widerspruch angefochten werden, sofern Ihr Landesbeamtengesetz ein Widerspruchsverfahren vorsieht.

Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen, und zwar innerhalb gewisser Fristen:
- sofern der Rückforderungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, binnen eines Monats,
- sonst spätestens binnen eines Jahres ab Zustellung.
Der Widerspruch muss nicht unbedingt begründet werden.
Bevor man den Widerspruch begründet, sollte man Akteneinsicht nehmen.
Die Widerspruchsbehörde ist aber in jedem Fall verpflichtet, von Amts wegen Aufklärung zu betreiben und die Rechtslage zu prüfen.

Da dem Rückzahlungsanspruch oft nur eine Einrede entgegensteht, nämlich die Einrede der Entreicherung - das Geld sei ausgegeben-, können Ausführungen insbesondere dazu erforderlich sein.

Bleibt der Widerspruch erfolglos, ergeht also ein entsprechender Widerspruchsbescheid, so ist eine Klage bei dem Verwaltungsgericht möglich.

Rechnen Sie in Hamburg mit einer Verfahrensdauer von insgesamt zwei bis drei Jahren, bisweilen auch weit länger!
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