Rückforderung von Bezügen: Rechtsschutzprobleme
Die Rückforderung von Bezügen bezieht sich meist nicht auf eine einmalige Überzahlung. Vielmehr wurde im Regelfall irgendein Bezügebestandteil, zum Beispiel der Familienzuschlag, über längere Zeit zu Unrecht ausgezahlt.
Die Rechtsschutzversicherer fragen in diesen Fällen nicht nur, ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen.
Sondern Sie vertreten oft auch die These, der Versicherungsfall sei sich bereits mit der ersten Überzahlung eingetreten. Liegt damit der Versicherungsfall vor dem Abschluss des Rechtsschutzvertrages, so verweigern einige Rechtsschutzversicherer den Kostenschutz unter Hinweis darauf, dieser Schadensfall könne - weil vorvertraglich - nicht versichert sein.