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Besoldung kinderreicher Beamter

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.06.04, 2 C 34 / 02

Die Verwaltungsgerichte dürfen Beamten mit mehr als zwei Kindern Besoldung nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.98 zusprechen.


Die Gerichte machen ernst mit der Verpflichtung des Gesetzgebers, die Besoldung der Beamten mit mehr als zwei Kindern zu verbessern.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.98 hat der Gesetzgeber zwar Anstrengungen unternommen, den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Soweit die gesetzlich bestimmte Besoldung aber immer noch nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, sind die Verwaltungsgerichte dazu verpflichtet, die Besoldungsansprüche der Beamten mit mehr als zwei Kindern ab dem Jahre 2000 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berechnen und den Dienstherrn ggf. zur Zahlung des verbleibenden Besoldungsanteils zu verurteilen.
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