Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, im Hinblick auf die Anzahl Ihrer Kinder
verfassungsgemäß besoldet zu werden, dann wird die Verwaltung ihn früher oder später schriftlich ablehnen.
Die Ablehnung sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, mit welcher Sie
darauf hingewiesen werden, dass Sie
innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch erheben können.
Das müssen Sie tun, wenn Ihre Ansprüche nicht verloren gehen sollen.
Ein Widerspruch muss schriftlich erhoben werden.
Er kann kurz gefasst sein ("Gegen den ablehnenden Bescheid vom ...
erhebe ich Widerspruch. gez. ....) und muss nicht begründet werden.
Danach könnten Sie eigentlich eine Widerspruchsentscheidung erwarten, aber bei
dieser Konstellation könnte ein Ruhen des Verfahrens sinnvoller sein. Denn es
sind genügend Verfahren anhängig. Früher oder später wird sich alles klären.