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Besoldung kinderreicher Beamter

Wenn Sie eine gerichtliche Entscheidung in Händen halten, wird der Dienstherr unter Umständen noch Rechtsmittel einlegen.

Das Bundesministerium des Innern war jedenfalls auf Widerstand aus, wie sich aus einer Verfügung vom 02.11.04 ergibt:

"Anträge auf erhöhte kindbezogene Leistungen beim Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder sind abzulehnen, soweit sie über die gesetzlich geregelten Ansprüche hinausgehen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind auf den Rechtsweg zu verweisen.
Soweit gegen einen ablehnenden Bescheid auf erhöhte kindbezogene Leistungen beim Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder Widerspruch erhoben wird, ist dieser auf jeden Fall als unbegründet abzulehnen.
Soweit Ansprüche auf erhöhte kindbezogene Leistungen beim Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder durch Erhebung einer Klage geltend gemacht sind oder werden, sollte beim Gericht eine Vorlage nach Art. 100 GG angeregt werden. In jedem Fall sind bei einem zusprechenden Urteil Rechtsmittel einzulegen mit dem Ziel, die Fragen der kindbezogenen Bezahlung für dritte und weitere Kinder erneut verfassungsgerichtlich würdigen zu lassen.
Soweit Rechtsmittel nicht zugelassen werden, ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen und gegebenenfalls Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.

Das Bundesministerium des Innern ist jeweils zeitnah zu unterrichten."

Sah nicht danach aus, dass das BMI kinderreiche Familien finanziell unterstützen wollte.
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