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Beispiel für eine Unterhaltsberechnung: zu wenig Geld für drei Kinder


Wir übernehmen Ausführungen aus der Düsseldorfer Tabelle.

Übrigens finden Sie am Ende der amtlichen Fassung der Tabelle eine ganz wunderbare Handlungsanweisung, nämlich eine weitere Tabelle, in der dargestellt ist, welche Beträge unter Berücksichtigung des Kindergeldes gezahlt werden sollten.

Hier übernehmen wir eine Berechnung für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete nicht genügend Einkommen hat, um sämtliche Unterhaltsansprüche zu bedienen. Der Vater dreier Kinder verdient zu wenig.

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Einsatzbetrag für den Kindesunterhalt entspricht dem Zahlbetrag des Unterhaltspflichtigen. Dies ist der nach Anrechnung des Kindergeldes oder von Einkünften auf den Unterhaltsbedarf verbleibende Restbedarf.

Beispiel:

Unterhalt für drei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 18 Jahren (K1), 7 Jahren (K2) und 5 Jahren (K3), Schüler, die bei der nicht unterhaltsberechtigten, den Kindern nicht barunterhaltspflichtigen Ehefrau und Mutter (F) leben.

F bezieht das Kindergeld.



Berechnungsbeispiel entnommen aus der Düsseldorfer Tabelle
     
Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (M): EUR 1.430,00   Das verdient der Vater nach Abzug seiner berufsbedingten Aufwendungen.
     
Notwendiger Eigenbedarf des erwerbstätigen M: 1.080,00 EUR Das verbleibt ihm laut Düsseldorfer Tabelle
     
Einzusetzen für Unterhalt: EUR 350,00   Also bleiben als Verteilungsmasse (= Einkommen abzüglich Selbstbehalt) EUR 350,00 für 3 Kinder
     
Nun wird berechnet, was den einzelnen Kindern nach der Düsseldorfer Tabelle eigentlich zustehen sollte:
     
Kind 1, 18 Jahre: EUR 316,00 (504 – 188)   Tabellenbetrag abzüglich Kindergeld
Kind 2, 7 Jahre:   EUR 282,00 (376 – 94)
Tabellenbetrag abzüglich 1/2 Kindergeld
Kind 3, 5 Jahre:   EUR 231,00 (328 – 97)   Tabellenbetrag abzüglich 1/2 Kindergeld
 
Die Kinder sollen insgesamt eigentlich EUR 829,00 erhalten.
Es stehen aber nur EUR 350,00 zur Verfügung.
  Man teilt nun das zur Verfügung stehende Geld in einer Rechenoperation anteilig auf.
Hier teilt man das zur Verfügung stehende Geld zunächst durch 798 (eigentlicher Zahlbetrag) und berechnet dann den jeweiligen Anteil. (Verschiedene mathematische Wege führen nach Rom.)
K 1: 316 x 350 : 829 = 133,41   Die Rechenoperation, mit der EUR 350,00 auf die Kinder verteilt werden.
K 2: 282 x 350 : 829 = 119,06  
K 3: 231 x 350 : 829 =  97,53    
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